inherit

Baseline Widely available

This feature is well established and works across many devices and browser versions. It’s been available across browsers since July 2015.

Das inherit CSS-Schlüsselwort bewirkt, dass das Element den berechneten Wert der Eigenschaft vom übergeordneten Element übernimmt. Es kann auf jede CSS-Eigenschaft angewendet werden, einschließlich der CSS-Kurzschreibweise all.

Für vererbte Eigenschaften verstärkt dies das Standardverhalten und wird nur benötigt, um eine andere Regel zu überschreiben.

Hinweis: Die Vererbung erfolgt immer vom übergeordneten Element im Dokumentbaum, auch wenn das übergeordnete Element nicht der umgebende Block ist.

Beispiele

Ausgewählte Elemente von einer Regel ausschließen

css
/* Make second-level headers green */
h2 {
  color: green;
}

/* Leave those in the sidebar alone so they use their parent's color */
#sidebar h2 {
  color: inherit;
}

In diesem Beispiel könnten die h2-Elemente innerhalb der Seitenleiste unterschiedliche Farben haben. Betrachten wir beispielsweise eines davon, das ein Kind eines div-Elements wäre, das von der Regel getroffen wird:

css
div#current {
  color: blue;
}

Dann wäre es blau.

Spezifikationen

Specification
CSS Cascading and Inheritance Level 4
# inherit

Browser-Kompatibilität

BCD tables only load in the browser

Siehe auch

  • Vererbung
  • Verwenden Sie das initial-Schlüsselwort, um eine Eigenschaft auf ihren ursprünglichen Wert zu setzen.
  • Verwenden Sie das revert-Schlüsselwort, um eine Eigenschaft auf den Wert zurückzusetzen, der durch das User-Agent-Stylesheet (oder durch Benutzerstile, falls vorhanden) festgelegt wurde.
  • Verwenden Sie das revert-layer-Schlüsselwort, um eine Eigenschaft auf den Wert zurückzusetzen, der in einer vorherigen Kaskadenschicht festgelegt wurde.
  • Verwenden Sie das unset-Schlüsselwort, um eine Eigenschaft auf den Wert zu setzen, der vererbt wird, wenn sie vererbt wird, oder auf ihren ursprünglichen Wert, wenn nicht.
  • Die all-Eigenschaft ermöglicht es Ihnen, alle Eigenschaften gleichzeitig auf ihre ursprünglichen, vererbten, zurückgesetzten oder nicht gesetzten Zustände zurückzusetzen.